Die Firmung
In der frühen Kirche wurden die Täuflinge (meist Erwachsene) sofort nach der Taufe vom Bischof mit Öl (Chrisam)gesalbt. Öl ist schon im Alten Testament Symbol für den Heiligen Geist. Der Bischof legte ihnen auch die Hände auf und rief Gottes Geist auf sie herab. Das Vorbild für dieses Tun finden wir in der Apostelgeschichte (8,14-17): "Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf, und sie empfingen den Heiligen Geist."
Feier
Ähnliches tun die Bischöfe als Nachfolger der Apostel noch heute, wenn sie Getauften die Firmung spenden. Wird jemand erst als Jugendlicher oder Erwachsener getauft, erfolgt die Firmung unmittelbar nach der Taufe durch den Taufspender. Bei den meisten Menschen in unserem Land liegen aber mehrere Jahre zwischen Taufe und Firmung. Dennoch ist die Firmung als Besiegelung und Bestärkung der Taufe zu verstehen. Nachdem die Firmlinge in der Feier ihren Glauben bekannt haben, ruft der Bischof (oder der Vertreter des Bischofs) den Heiligen Geist auf sie herab, dann legt er jedem Firmling die Hand auf und salbt ihn mit Chrisam. Dabei spricht er: "N., sei besiegelt mit der Gabe Gottes, dem Heiligen Geist."
Chrisam
Das in der Firmung verwendete Chrisam besteht aus Olivenöl, dem wohlriechende Essenzen beigemischt sind. Es wird in der Karwoche vom Bischof geweiht (Chrisammesse). Chrisam wird auch für die Salbung des Täuflings nach der Taufe und bei der Preisterweihe verwendet. Es erinnert an die besondere Zugehörigkeit der Gläubigen zu "Christus". Dieser Jesus-Titel heißt wörtlich "Gesalbter": Jesus ist wie niemand sonst mit Heiligen Geist "gesalbt", d.h. vom Heiligen Geist erfüllt.
Pate/Patin sein
Das Wort „Pate“ (manchmal auch „Göd“ oder „Godl“ genannt) kommt vom lateinischen Wort pater (Vater). PatInnen sind also für dich so etwas wie „geistige Väter“ oder „geistige Mütter“. Sie haben die Aufgabe, dich auf deinem Weg ins Erwachsensein menschlich und religiös zu unterstützen.
Der Pate/die Patin muss
- katholisch und gefirmt sein,
- mindestens sechzehn Jahre alt sein,
- Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein
und „ein Leben führen, dass dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht“ – so steht es im Kirchenrechtsbuch „Codex Iuris Canonici“. Vater und Mutter dürfen bei ihrem eigenen Kind nicht das Patenamt übernehmen.
Anmerkung: Es ist nicht zwingend erforderlich, bei der Firmung einen Paten/eine Patin zu haben. Auch Menschen, die nicht der katholischen Kirche angehören, werden in manchen Fällen von den Firmlingen ausgewählt, sie bei der Firmung und im Leben zu begleiten.